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G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Die Website www.g-ba.de informiert die interessierte Öffentlichkeit (gesetzlich Versicherte, Ärzte, Krankenkassenmitarbeiter usw.) über die gesetzlichen Aufgaben des G-BA zur Konkretisierung des Leistungskataloges der GKV. Außerdem werden aktuelle Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien des G-BA dargestellt.
Das Neueste auf diesen Seiten
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
- 10.03.2010
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage V (Änderung)
Der Beschluss vom 18. Februar 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Februar 2010 in Kraft.
- 10.03.2010
Verfahrensordnung (Anpassung der Fristenbestimmungen bei Aussetzungen)
Der Beschluss vom 17. Dezember 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Februar 2010 in Kraft.
- 05.03.2010
Rechtsstreit um Sortis: G-BA auch in zweiter Instanz gegen Pfizer erfolgreich
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. März 2010.


