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G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Die Website www.g-ba.de informiert die interessierte Öffentlichkeit (gesetzlich Versicherte, Ärzte, Krankenkassenmitarbeiter usw.) über die gesetzlichen Aufgaben des G-BA zur Konkretisierung des Leistungskataloges der GKV. Außerdem werden aktuelle Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien des G-BA dargestellt.
Das Neueste auf diesen Seiten
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
- 09.02.2010
Häusliche-Krankenpflege-Richtlinien (Redaktionelle Änderungen/ Krankenbeobachtung/ Kompressionsverbände ) siehe auch Beschluss vom 17.12.2009
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Februar 2010 in Kraft.
- 08.02.2010
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IX (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: Festbetragsgruppenbildung)
Die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- 04.02.2010
Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b Abs. 2 SGB V: Bundessozialgericht weist Revisionen der KBV als unzulässig zurück
Pressemitteilung vom 4. Februar 2010.


