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Ablauf, Inhalt und Ergebnis der Beratungen eines Themas fasst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem Bericht zusammen. Seit Inkrafttreten der sektorenübergreifenden Verfahrensordnung des G-BA am 20. September 2005 werden diese Berichte nicht mehr als Abschlussberichte, sondern als "Zusammenfassende Dokumentationen" bezeichnet.