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Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Februar 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. April 2008 in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Februar 2008 wurde vom BMG nicht beanstandet. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.