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Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 13. März 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. Juni 2008 in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 13. März 2008 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.