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Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juni 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. August 2008 in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2007 wurde vom BMG nicht beanstandet. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt er in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19. Juli 2007 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.