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G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise

Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung, diesen Rahmen auszufüllen und für die alltagspraktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Fünften Sozialgesetzbuch in § 92.

Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen, das heißt, sie gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärzte sowie andere Leistungserbringer und sind für diese verbindlich.

Auf diesen Seiten können Sie erfahren:

  • welche Aufgaben der Gesetzgeber dem G-BA übertragen hat,
  • wie der G-BA arbeitet und
  • wie sich das Gremium finanziert.
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