Logo: Gemeinsamer Bundesausschuss
2. Navigationsebene

G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise

Die Verfahrensordnung

Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt vor allem methodische Anforderungen an die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen als Grundlage für Beschlüsse. Weiterhin werden hier Regelungen für Anforderungen an den Nachweis der fachlichen Unabhängigkeit von Sachverständigen und das Verfahren der Anhörung zu den jeweiligen Richtlinien, insbesondere die Feststellung der anzuhörenden Stellen, die Art und Weise der Anhörung und deren Auswertung getroffen.

Es findet derzeit eine Überarbeitung der geltenden Verfahrensordnung im Hinblick auf Regelungen des am 01. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) statt. Die wichtigsten Veränderungen für den G-BA haben wir hier zusammengefasst.

Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (734,2 kB)
Fassung vom:18.12.2008 BAnz. Nr. 84a (Beilage) vom 10.06.2009
Letzte Änderung:20.01.2011 BAnz. Nr. 190 (S. 4427) vom 16.12.2011
In Kraft getreten am:17.12.2011
Anlagen, Beschlüsse, Historie, Quellennachweis

5. Kapitel der Verfahrensordnung (gelayoutete Version) (2,2 MB)

Fußzeile