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G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise

Die Verfahrensordnung

Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt vor allem methodische Anforderungen an die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen als Grundlage für Beschlüsse. Weiterhin werden hier Regelungen für Anforderungen an den Nachweis der fachlichen Unabhängigkeit von Sachverständigen und das Verfahren der Anhörung zu den jeweiligen Richtlinien, insbesondere die Feststellung der anzuhörenden Stellen, die Art und Weise der Anhörung und deren Auswertung getroffen.

Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (426,3 kB)
Fassung vom:18.12.2008 BAnz. Nr. 84a (Beilage) vom 10.06.2009
Letzte Änderung:17.12.2009 BAnz. Nr. 38 (S.968) vom 10.03.2010
In Kraft getreten am:12.02.2010
Anlagen, Beschlüsse, Historie, Quellennachweis
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