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G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise

Organisation und Arbeitsweise

Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zahlreiche Aufgaben innerhalb der verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens übertragen. Folgende Verfahrensschritte kommen dabei unter anderem zur Anwendung:

  • Vor Beginn einer Beratung muss zunächst ein Beratungsantrag gestellt werden.
  • Die Methodenbewertung erfolgt nach bestimmten Kriterien.
  • Zu Änderungen, die die Belange Dritter betreffen, muss vor Beschlussfassung eine Anhörung stattfinden.
  • Um seinen Auftrag erfüllen zu können, braucht der G-BA wissenschaftliche Unterstützung, z.B. durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG).
  • Nach Abschluss der Beratungen fasst der G-BA einen Beschluss.
  • Die gefassten Beschlüsse werden dem Gesundheitsministerium, das die Rechtsaufsicht über den G-BA hat, zur Prüfung vorgelegt.
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