G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise
Organisation und Arbeitsweise
Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zahlreiche Aufgaben innerhalb der verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens übertragen. Folgende Verfahrensschritte kommen dabei unter anderem zur Anwendung:
- Vor Beginn einer Beratung muss zunächst ein Beratungsantrag gestellt werden.
- Die Methodenbewertung erfolgt nach bestimmten Kriterien.
- Zu Änderungen, die die Belange Dritter betreffen, muss vor Beschlussfassung eine Anhörung stattfinden.
- Um seinen Auftrag erfüllen zu können, braucht der G-BA wissenschaftliche Unterstützung, z.B. durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG).
- Nach Abschluss der Beratungen fasst der G-BA einen Beschluss.
- Die gefassten Beschlüsse werden dem Gesundheitsministerium, das die Rechtsaufsicht über den G-BA hat, zur Prüfung vorgelegt.
