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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft sowohl neue Methoden, als auch bisher bereits zu Lasten der GKV erbrachten Leistungen hinsichtlich des diagnostischen und therapeutischen Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Das entsprechende Verfahren für eine solche Überprüfung ist in der Verfahrensordnung des G-BA festgelegt.
Die Bewertung einer Methode beginnt mit der Festlegung der konkreten Fragestellung. Diese definiert, welche Gruppe von Menschen mit welcher medizinischen Methode behandelt werden soll und an welchen Parametern der Erfolg dieser Behandlung gemessen werden kann. Der Unterausschuss nimmt dann umfangreiche eigene Recherchen über den Stand der Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft vor. Hinzugezogen werden zum Beispiel klinische Studien, evidenzbasierte Leitlinien, systematische Übersichtarbeiten (sogenannte Reviews) sowie vom G-BA bei Bedarf zusätzlich eingeholte Gutachten. Außerdem wertet der G-BA eingegangene Stellungnahmen aus.
Damit Entscheidungen des G-BA rechtssicher sind, muss die Qualität der Recherche höchsten Ansprüchen genügen. Drei Aspekte sind dafür ausschlaggebend:
Die Komplexität des Überprüfungsverfahrens erfordert Sorgfalt und entsprechend Zeit. So müssen bei bestimmten Verfahren eine Vielzahl von Indikationen überprüft werden. In einigen Fällen müssen mehrere Tausend Quellen recherchiert, gesichtet und bewertet werden.