Inhalt

Externer wissenschaftlicher Sachverstand

Um seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, braucht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wissenschaftliche Unterstützung. Diese bekommt er vorrangig vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und von der Institution nach § 137a SGB V (derzeit das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen). Aufträge an beide Institutionen erfolgen auf Beschluss des Plenums.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG wurde im Zuge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Juni 2004 als private Stiftung vom G-BA gegründet. Der Gesetzgeber hat damit die Schaffung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts in die Wege geleitet, das den Nutzen medizinischer Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte untersucht. Durch die Abgabe von wissenschaftlichen Empfehlungen unterstützt das Institut den G-BA bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung des IQWiG findet sich im § 139a SGB V. Dort heißt es:

Das Institut wird insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten,
  • Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen.
  • Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten,
  • Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen (DMP),
  • Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln,
  • Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.

Grafische Darstellung der Zusammenarbeit von G-BA und IQWiG (122.6 kB, PDF)

Die Institution nach § 137a SGB V (AQUA-Institut)

Bei seinen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung wird der G-BA von einer fachlich unabhängigen Institution unterstützt. In § 137a SGB V sind Beauftragung und Aufgabenspektrum dieser Institution gesetzlich definiert. Nach einem bundesweiten Vergabeverfahren im Jahre 2009 wurde das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA-Institut) in Göttingen Vertragspartner des G-BA. Als Institution nach § 137a SGB V übernimmt es folgende Aufgaben:

  • Möglichst sektorenübergreifend abgestimmte Entwicklung von Indikatoren und Instrumenten zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität
  • Entwicklung der notwendigen Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit
  • Beteiligung an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
  • Geeignete Darstellung der Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die durch die Institution durchgeführt werden, und Veröffentlichung in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form

Grafische Darstellung der Zusammenarbeit von G-BA und der Institution nach § 137a SGB V (AQUA-Institut) (63.1 kB, PDF)