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Stellungnahmeverfahren

Eine wichtige Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) betrifft die Ausgestaltung des Stellungnahmeverfahrens vor der Änderung einer Richtlinie. Diese ist in der Verfahrensordnung des G-BA geregelt. Ein Stellungnahmeverfahren ist gesetzlich immer dann vorgeschrieben, wenn die Belange Dritter betroffen sind. Neben schriftlichen Stellungnahmen sind auch mündliche Anhörungen vorgesehen.

Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen, Spitzenorganisationen der sonstigen Leistungserbringer sowie Herstellern von Medizinprodukten und -geräten, wird über das Stellungnahmeverfahren Gelegenheit gegeben, ihre Expertise oder ihre Betroffenensicht in die Entscheidungsfindung einzubringen. Die aktuell zur Überprüfung anstehenden Themen (Beratungsthemen) werden zu diesem Zweck im Bundesanzeiger und auf der Website des G-BA veröffentlicht. Die Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens werden vom Unterausschuss ausgewertet.