G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise
Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird durch sogenannte Systemzuschläge finanziert. Diese setzen sich zusammen aus einem Zuschlag für jeden abzurechnenden Krankenhausfall (auch für Selbstzahler) sowie durch die zusätzliche Anhebung der Vergütung für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung.
Der G-BA legt diesen Zuschlag jährlich neu fest. Er beinhaltet jeweils den Anteil für den Gemeinsamen Bundesausschuss sowie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das ebenfalls über diese Systemzuschläge finanziert wird (§ 139a Abs. 1 SGB V).
