G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise
Die Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses, insbesondere zur Vorbereitung der Richtlinienbeschlüsse durch die Einsetzung von Unterausschüssen und zu ihrer Geschäftsführung. In der Geschäftsordnung wird außerdem die Gewährleistung des Mitberatungsrechts der von den anhörungsberechtigten Patienten-Organisationen entsandten sachkundigen Personen geregelt.
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