G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses, insbesondere die Vorbereitung der Richtlinienbeschlüsse durch die Einsetzung von Unterausschüssen und deren Geschäftsführung. In der Geschäftsordnung wird außerdem die Gewährleistung des Mitberatungsrechts der von den anhörungsberechtigten Patientenorganisationen entsandten sachkundigen Personen geregelt.
Es findet derzeit eine Überarbeitung der geltenden Geschäftsordnung im Hinblick auf Regelungen des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) statt. Die wichtigsten Veränderungen für den G-BA haben wir hier zusammengefasst.
| Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (191,8 kB) | ||||||||
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