Logo: Gemeinsamer Bundesausschuss
2. Navigationsebene

G-BA | Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise

Die Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses, insbesondere zur Vorbereitung der Richtlinienbeschlüsse durch die Einsetzung von Unterausschüssen und zu ihrer Geschäftsführung. In der Geschäftsordnung wird außerdem die Gewährleistung des Mitberatungsrechts der von den anhörungsberechtigten Patienten-Organisationen entsandten sachkundigen Personen geregelt.

Geschäftsordnung (161,8 kB)
Fassung vom:18.09.2008 BAnz. Nr. 156 (S. 3 664) vom 15.10.2008
Letzte Änderung:17.12.2009 BAnz. Nr. 49 (S. 1149) vom 30.03.2010
In Kraft getreten am:12.03.2010
Beschlüsse, Historie, Quellennachweis
Fußzeile