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Gemeinsamer Bundesausschuss
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Geschäftsberichte

Die Geschäftsberichte des G-BA finden Sie hier.

G-BA | Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle

Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als Beschlussorgan seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.

Die Geschäftsstelle gewährleistet eine neutrale und unabhängige Geschäftsführung der Gremien und stellt die Einhaltung der Verfahrensordnung sowie die Transparenz der Verfahren sicher.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung von Sitzungen mit Erstellung der Sitzungsunterlagen und Beschlussvorlagen, die Protokollführung und Nachbereitung von Sitzungen, die juristische und methodische Beratung der Gremien und Unterausschüsse, die Beantwortung von Anfragen (allgemeiner Art und Gerichtsanfragen) sowie die Führung der Korrespondenz des G-BA. Eine weitere wichtige Funktion nimmt die Geschäftsstelle im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung der Transparenz der Arbeit des G-BA wahr.

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