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G-BA | Presse

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt zu Themen der vertragsärztlichen Versorgung

Ihre Ansprechpartner:

Kristine Reis
030 / 275 838-173

Kai Fortelka
030 / 275 838-171

Siegburg/Berlin, 20. Februar 2007 – Im schriftlichen Verfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss zu verschiedenen Themen der vertragsärztlichen Versorgung Beschlüsse gefasst.

Mehrere Beschlüsse betrafen die Arzneimittel-Richtlinie. So wurden neue Festbetragsgruppen der Stufe 2 für Antianämika und Makrolide gebildet. Außerdem wurde die Anlage 9, in der die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use) dargestellt wird, in Teil A um Dinatriumcromoglycat (DNCG)-haltigen Arzneimitteln (oral) bei systemischer Mastozytose ergänzt.

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie wurde neu gefasst. In ihr aufgegangen ist nun die Angestellte-Ärzte-Richtlinie, in der bisher die Beschäftigung von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis geregelt war. Außerdem wurde das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz in der Richtlinie umgesetzt (erste Tranche).

Die Entscheidungen werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

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