Pressemitteilung | Disease-Management-Programme

G-BA empfiehlt Aktualisierung des Behandlungsprogramms für Asthma bronchiale

Berlin, 21. Juli 2011 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag Empfehlungen zur Aktualisierung des strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm, DMP) für Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale beschlossen. Damit kommt der G-BA seiner Verpflichtung nach, den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft in die bestehenden Behandlungsprogramme einfließen zu lassen, um so die Versorgung fortwährend zu verbessern. Die jetzt beschlossenen Empfehlungen betreffen die im Januar 2005 per Rechtsverordnung in Kraft getretenen Anforderungen an die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale im Rahmen des DMP „Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen“.

Eine mit medizinisch-wissenschaftlichen Fachexpertinnen und Fachexperten besetzte Arbeitsgruppe hatte die Programminhalte zuvor überarbeitet. Dabei stand die Überprüfung des bestehenden DMP Asthma bronchiale im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen der medizinischen Praxis im Vordergrund. Diese wurden mit den Empfehlungen und Aussagen von aktuellen internationalen und nationalen evidenzbasierten Leitlinien verglichen und angepasst, nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hierzu eine systematische Recherche vorgelegt hatte. So wurde unter anderem ein neues Kapitel zur Dauertherapie von Kindern und Jugendlichen eingefügt sowie zur Therapie des Asthma bronchiale in der Schwangerschaft.

Im Fokus der Beratungen standen auch die Fragen, ob eine medikamentöse Unterstützung bei der Raucherentwöhnung als Bestandteil des DMP empfohlen wird und ob bereits zwei- bis vierjährige Kinder in das Programm aufgenommen werden sollen. Bezüglich einer strukturierten Raucherentwöhnung bekräftigte der G-BA seine bereits bei der Aktualisierung des DMP COPD gegebene Empfehlung, dass ausstiegsbereiten Raucherinnen und Rauchern neben anderen wirksamen Hilfen zur Verhaltensänderung unter bestimmten Voraussetzungen zur einmaligen Anwendung im Rahmen des DMP auch geeignete Arzneimittel zur Raucherentwöhnung zur Verfügung stehen sollten.

Nach eingehender Beratung der unterschiedlichen Auffassungen kam der G-BA zu dem Ergebnis, dass es schwierig ist, die Diagnose Asthma bronchiale bei Zwei- bis Vierjährigen sicher zu stellen. Eine Gruppe der mit Asthma diagnostizierten Kinder gesunden später, was die ursprüngliche Beurteilung in Frage stellt. Damit sei – so der G-BA – das für die Einschreibung in ein DMP erforderliche Kriterium der gesicherten Diagnose einer chronischen Erkrankung nicht gegeben.

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geeignete chronische Krankheiten zu empfehlen, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen. Bislang hat der G-BA die Anforderungen an DMP für Patientinnen und Patienten mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronarer Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert.

Der vollständige Beschluss des G-BA, der als Empfehlung an das BMG die Grundlage für die Rechtsverordnung zum Risikostrukturausgleich ist, wird in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/21/