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Pressemitteilung
Siegburg, den 13. Mai 2002 – In seiner heutigen Sitzung hat der Koordinierungsausschuss nach § 137 f SGB V „Anforderungen“ an die Ausgestaltung eines Disease- Management-Programms (DMP) für Diabetes mellitus Typ II als Empfehlung an das Bundesministerium für Gesundheit beschlossen. Anders als noch in der Sitzung am 11.3.2002 ist heute ein einvernehmlicher Beschluss über den Inhalt einer Empfehlung zustande gekommen. Die Empfehlung benennt nach § 137 f (2) SGB V „Anforderungen“ an die
Im Plenum wurden bei mehreren Anforderungen an verschiedenen Formulierungen in der Beschlussvorlage Änderungen abgestimmt, die zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung zum Inhalt der „Anforderungen“ führten. Zu Nr. 5 der im Gesetz genannten Anforderungen „Dokumentation“ konnte noch kein Beschluss gefasst werden. Die Vorstellungen über Datensatz, Datenfluss, Datenhoheit und Datenmanagement gehen zwischen den Spitzenverbänden noch auseinander. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen wollen hierzu in Kürze einen Kompromiss vorlegen.
Der Beschlussfassung des Koordinierungsausschusses sind umfangreiche und schwierige Vorarbeiten vorausgegangen: Die Arbeitsgruppe „Anforderungen“ des Arbeitsausschusses DMP hat vier Sektionen gebildet, die zeitintensiv und unter Einsatz von zusätzlichen Klinikern, niedergelassenen Ärzten und Wissenschaftlern an den „Anforderungen“ zu Brustkrebs, Asthma und COPD, Koronare Herzerkrankung und Diabetes mellitus Typ I und II arbeiten. Mit deren Hilfe ist es gelungen, zum heutigen Ergebnis bei Diabetes mellitus Typ II zu kommen. Die Sektionen werden ihre Bemühungen bei den drei anderen Krankheiten fortsetzen.
Der Koordinierungsausschuss nahm den Bericht des Arbeitsauschusses DMP zu den übrigen Krankheiten, für die ebenfalls strukturierte Programme entwickelt werden sollen, entgegen. Es wird erwartet, dass die Formulierung von „Anforderungen“ für das Krankheitsbild Brustkrebs bis Ende Mai/Anfang Juni gelingt. Der Koordinierungsausschuss ist bereit, seinen gesetzlichen Auftrag nach § 137 f insgesamt zu erfüllen. Der Ausschuss hat einvernehmlich seine Bereitschaft erklärt, die „Anforderungen“ auch zu den weiteren chronischen Krankheiten „Koronare Herzerkrankungen“ und Asthma/COPD zu beschließen.
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