Postanschrift:
Postfach 120606
D-10596 Berlin
Pressemitteilung
Siegburg, den 31. März 2003 – In seiner heutigen Sitzung hat der Koordinierungsausschuss eine Empfehlung für „Anforderungen“ an die Ausgestaltung eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programms (DMP)) für Koronare Herzerkrankung (KHK) beschlossen. Die Empfehlung ist Grundlage für die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Mit der Rechtsverordnung werden die Behandlungsprogramme zur Berücksichtigung im Risikostrukturausgleich zugelassen. Die Empfehlung ist als einvernehmlicher Beschluss des Koordinierungsausschusses zustande gekommen. Damit liegt nach Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs der dritte Beschluss zu strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke vor.
Der Beschlussfassung sind umfangreiche Vorarbeiten vorausgegangen. Der Arbeitsausschuss DMP des Koordinierungsausschusses hatte zur Erstellung der Anforderungen eine Arbeitsgruppe „Koronare Herzerkrankung“ eingerichtet, die mit Experten aus Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Wissenschaftlern besetzt ist. Durch die intensive und konstruktive Zusammenarbeit der Beteiligten konnte der Beschluss zur heutigen Sitzung zeitgerecht vorbereitet werden. Vorab wurde der Entwurf den anhörungsberechtigten Verbänden (Spitzenverbände der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen, der Selbsthilfe-Organisationen und sonstige „Leistungserbringer“) übersandt und eine mündliche und schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Stellungnahmen dieser Verbände wurden bewertet und in die Beschlussvorlage eingearbeitet.
Der Inhalt der Anforderungen zur Koronaren Herzkrankheit ist nach den Vorgaben des § 137 f (2) SGB V in sechs Handlungsfelder untergliedert:
Ziel des strukturierten Behandlungsprogramms ist die nachhaltige Verbesserung der Versorgung von chronisch herzkranken Patienten, insbesondere durch die Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung.
Nachdem nun der Koordinierungsausschuss Empfehlungen zu den Anforderungen an Disease-Management-Programme zu Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs und Koronare Herzerkrankung beschlossen hat, stehen noch die Beschlüsse zu Diabetes mellitus Typ 1, Asthma und chronisch obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma und COPD) aus. Die Arbeitsgruppen zu diesen Krankheiten haben ihre Beratungen im Januar 2003 aufgenommen; der Koordinierungsausschusses geht davon aus, dass eine Beschlussfassung bis Mitte diesen Jahres erreichbar ist.
Zu den Themen Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs sind seit Inkrafttreten der Rechtsverordnung am 1. Juli 2002 zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Es wurde vor allem Kritik an Verfahrensmängeln geübt.
Der Koordinierungsausschuss beschloss, die Überprüfung und Aktualisierung der Anforderungen an ein DMP Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs in jährlichem Abstand vorzunehmen und dazu zwei Arbeitsgruppen bis spätestens Mitte des Jahres 2003 einzurichten.
Weiterhin beauftragte der Koordinierungsausschuss den Arbeitsausschuss DMP über die Aufnahme weiterer Krankheiten zu beraten und dem Koordinierungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung Vorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen. Der gesetzliche Auftrag sieht vor, dass das Gremium dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bis zu sieben chronische Krankheiten pro Jahr vorschlagen soll.
Der Koordinierungsausschuss hat in einem weiteren Beschluss heute die Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Diese bezieht sich vor allem auf Bestimmungen über die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse und der Arbeitsgruppen, in denen die wissenschaftlichen Vorarbeiten für die Anforderungen geleistet wurden.
Kristine Reis
030 / 275 838-173
kristine.reis@g-ba.de
Kai Fortelka
030 / 275 838-171
kai.fortelka@g-ba.de