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Das 2010 verabschiedete Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) regelt die Preisbildung für neu zugelassene Arzneimittel und damit deren Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) völlig neu. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fällt hierbei eine zentrale Aufgabe zu: Die Nutzenbewertung neu zugelassener Arzneimittel nach § 35a SGB V.
Zu den Verfahren und Inhalten der frühen Nutzenbewertung hat der G-BA bereits einige Informations-Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen durchgeführt und wird dies auch weiterhin tun. Die entsprechenden Dokumentationen sind an dieser Stelle zusammengefasst.
Diskussionsveranstaltung zur Nutzenbewertung onkologischer Arzneimittel nach § 35a SGB V
29. November 2010
Rechtssymposium des G-BA zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG
16. November 2010