Inhalt
Die systematische Arzneimittelbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) – das Verfahren im Detail
Informationsveranstaltung
am 2. März 2011 in Berlin
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die systematische Arzneimittelbewertung nach Markteinführung mit einem neuen Kapitel (Kapitel 5) seiner Verfahrensordnung geregelt. In vier Abschnitten werden die Schritte der Nutzenbewertung festgelegt.
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung haben fachlich involvierte Referentinnen und Referenten über das Bewertungsverfahren informiert und Fragen dazu beantwortet. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an pharmazeutische Unternehmen.
Programm (457.6 kB, PDF)
Vorträge:
- Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß AMNOG - die Umsetzung hat begonnen (99.4 kB, PDF)
Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender, Gemeinsamer Bundesausschuss - Die Verfahrensordnung zur Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG (184.6 kB, PDF)
Maximilian Grüne, Justiziar, Abteilung Recht, Gemeinsamer Bundesausschuss - Das Beratungsangebot des G-BA und die Berücksichtigung von Stellungnahmen im Beschlussverfahren (629.3 kB, PDF)
Thomas Müller, Leiter Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss - Anforderungen an das Dossier zur Nutzenbewertung (678.6 kB, PDF)
Dr. Beate Wieseler, stellvertretende Leiterin Ressort Arzneimittel, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - Vereinbarung eines Erstattungspreises und das Schiedsstellenverfahren (165.7 kB, PDF)
Wolfgang Kaesbach, Leiter Abteilung Arznei- und Heilmittel, GKV-Spitzenverband