G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss
03 Fragen zu B
Welche Fachabteilungen sind zwingend im Qualitätsbericht aufzuführen?*
Ziel des Berichtsteils B ist es, das tatsächliche Leistungsspektrum des Krankenhauses anhand der vorhandenen FachabteiIungen/ Organisationseinheiten möglichst genau darzustellen.
Da die internen Strukturen von Krankenhäusern sehr unterschiedlich sind und vielerorts andere Organisationseinheiten als die klassischen Fachabteilungen vorliegen, obliegt die Entscheidung dem Krankenhaus, im Rahmen welcher Organisationseinheit eine Fachabteilung dargestellt wird.
1) Haupt- oder Belegabteilungen sowie gemischte Haupt- und Belegabteilungen dürfen nicht weggelassen werden, können aber – wie oben ausgeführt – als Teil einer größeren Organisationseinheit dargestellt werden, wenn so das Leistungsspektrum (z. B. Angaben zu Diagnosen und Prozeduren) angemessener dargestellt werden kann.
2) Die Darstellung einer nicht-bettenführenden Abteilung ist optional (siehe Ausfüllhinweise zu B-[X].1). Beim Weglassen einer nicht-bettenführenden Fachabteilung kann das in der direkten Patientenversorgung tätige Personal an anderer Stelle (bei der passenden Fachabteilung oder beim Personal auf Krankenhausebene) dargestellt werden (siehe Ausfüllhinweise zu B-[X].11.1, B-[X].11.2).
Genaueres hierzu ist der Anlage 1 zu den Regelungen zum Qualitätsbericht zu entnehmen.
Stand 15. März 2011
* Die Liste der Fragen und Antworten wird regelmäßig überarbeitet. Der aktuelle Stand bezieht sich auf den Qualitätsbericht über das Jahr 2010.
