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G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

07 Fragen zu C-1

Wer muss bzw. kann den Qualitätsbericht mit dem Teil C-1 im PDF-Format erstellen und an die Annahmestelle übermitteln?*

Das AQUA-Institut bzw. die LQS sind verpflichtet, die durch das Krankenhaus fehlergeprüften und kommentierten Angaben zu C-1 im XML-Format direkt an die Annahmestelle zu übermitteln. Die berichterstattenden Krankenhäuser können zusätzlich auf freiwilliger Basis einen um den Teil C-1 ergänzten Qualitätsbericht im PDF-Format an die Annahmestelle liefern. Die Übermittlung des vollständigen Qualitätsberichts im PDF-Format hat dann in der Zeit vom 15. November bis 31. Dezember des Erstellungsjahres zu erfolgen.

Näheres zum Datenlieferverfahren ist der Anlage 2 zu den Regelungen zum Qualitätsbericht zu entnehmen.

Stand: 15. März 2011

* Die Liste der Fragen und Antworten wird regelmäßig überarbeitet. Der aktuelle Stand bezieht sich auf den Qualitätsbericht über das Jahr 2010.

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