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G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

04 Fragen zu B-[X].6

Handelt es sich bei der Hauptdiagnose um die DRG-Hauptdiagnose oder um die Fachabteilungshauptdiagnose der entlassenden Abteilung?*

Es ist die Hauptdiagnose anzugeben. Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, sind die Hauptdiagnosen gemäß ICD-10-GM nach den Deutschen Kodierrichtlinien anzugeben. Im BPflV-Bereich ist die Hauptdiagnose entsprechend den gültigen Kodierrichtlinien diejenige, die bei der Abrechnung eines Falles angegeben wurde.

Es können jedoch weitere relevante Diagnosen (also auch Fachabteilungshauptdiagnosen) unter B-[X]-6.2  „Weitere Kompetenzdiagnosen“ abgebildet werden.

Wie ist mit den Diagnosekodes der Überlieger aus dem Jahr 2009 zu verfahren, die nach der ICD-Version 2009 dokumentiert sind?*

In den Ausfüllhinweisen heißt es in den Erläuterungen zum Berichtszeitraum: „Alle im Bericht gemachten Angaben müssen sich auf die im Berichtsjahr gültigen Regelungen (z. B. Klassifikationen wie ICD, OPS) beziehen.“ Demnach hat hier ein Mapping auf die 2010er-ICD-Kodes zu erfolgen.

Ist für die Fachbereiche Gynäkologie und Geburtshilfe eine getrennte Leistungsdarstellung der 10 häufigsten ICD-Ziffern in der PDF-Datei möglich?*

Ja, wie schon in den Qualitätsberichten über die Jahre 2006 und 2008 kann für Gynäkologie und Geburtshilfe ausnahmsweise die Leistungsdarstellung getrennt erfolgen.

Stand: 15. März 2011

* Die Liste der Fragen und Antworten wird regelmäßig überarbeitet. Der aktuelle Stand bezieht sich auf den Qualitätsbericht über das Jahr 2010.

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