Logo: Gemeinsamer Bundesausschuss
2. Navigationsebene

G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

Glossar: Fertigarzneimittel

Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im voraus hergestellt und in bestimmten Packungsgrößen an den Verbraucher abgegeben werden, siehe § 4 Arzneimittelgesetz.

Fußzeile