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G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

Glossar: AM-RL - Arzneimittel-Richtlinie

Diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 5 SGB V beschlossene Richtlinie regelt die ärztliche Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln. Sie ist Teil des Bundesmantelvertrages und damit der Gesamtverträge zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Arzneimittel-Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Grundlage bildet dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

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