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Glossar: Verschreibungspflicht
Das Arzneimittelgesetz (§ 49 AMG) verlangt zum Schutz des Patienten, dass bestimmte Arzneimittel nur nach Vorlage einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung an den Patienten abgegeben werden dürfen. Dazu gehören alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sowie Nachahmerprodukte mit einer neuen Zulassung. Die Verschreibungspflicht ist ab dem Tag der Zulassung zunächst für fünf Jahre befristet, wird aber in der Regel weiter verlängert.
