G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss
Glossar: Vorsorgeuntersuchungen
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat nach Erreichen bestimmter Altersgrenzen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Grundlage für Vorsorgemaßnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung sind die § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie § 23 Abs. 1 Nr. 3, § 25 und § 26 des Fünften Sozialgesetzbuches.
