Logo: Gemeinsamer Bundesausschuss
2. Navigationsebene

G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

Glossar: Vorsorgeuntersuchungen

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat nach Erreichen bestimmter Altersgrenzen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Grundlage für Vorsorgemaßnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung sind die § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie § 23 Abs. 1 Nr. 3, § 25 und § 26 des Fünften Sozialgesetzbuches.

Fußzeile