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Glossar: Vertragsarzt

Jeder (Zahn-)Arzt, der eine Zulassung zur Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erhalten hat, kann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Die Zulassung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: so müssen (Zahn-)Ärzte zum Beispiel die Eintragung in das Arztregister und ihre Eignung nachweisen sowie zusätzlich an einem Einführungslehrgang der GKV teilnehmen.

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