G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss
Glossar: Vertragsarzt
Jeder (Zahn-)Arzt, der eine Zulassung zur Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erhalten hat, kann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Die Zulassung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: so müssen (Zahn-)Ärzte zum Beispiel die Eintragung in das Arztregister und ihre Eignung nachweisen sowie zusätzlich an einem Einführungslehrgang der GKV teilnehmen.
