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Zur Stärkung der Patientenrechte hat das GKV-Modernisierungsgesetz die gesetzliche Grundlage für einen Patientenbeauftragten beziehungsweise eine Patientenbeauftragte für die Belange von Patientinnen und Patienten geschaffen, der/die von der Bundesregierung berufen wird (§ 139a SGB V).