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Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetz wurden verschiedene Veränderungen im SGB V herbeigeführt, die unter anderem eine zielgenauere Bedarfsplanung, die spezialfachärztliche Versorgung und den wettbewerbsrechtlichen Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen betreffen. Auch zu den Aufgaben und der Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses enthält das VStG zahlreiche Neuerungen.