G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss
Glossar: AMG - Arzneimittelgesetz
Arzneimittelgesetz, korrekt: Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln. Das AMG zielt auf die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln. Es regelt insbesondere deren Herstellung, Zulassung und Abgabe, die Verschreibungspflicht, Vertriebswege, Arzneimittelüberwachung, die Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken, die Haftung für Arzneimittelschäden, die Berufsausübung des Pharmaberaters sowie Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen Verbote des Gesetzes.
