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Glossar: Festbeträge

Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Höchstpreise für bestimmte Arzneimittel: Übersteigt der Preis des Arzneimittels den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten selber tragen. Das Festbetragssystem für Arzneimittel ist mit dem Gesundheitsreform-Gesetz (GRG) im Jahr 1988 eingeführt worden, um dem ausufernden Anstieg der Arzneimittelausgaben zu begegnen.

Weitere Informationen zum dem Thema finden Sie im Themenschwerpunkt "Festbetragsgruppenbildung".

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