Wolfgang Zöller
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G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss
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Bitte beachten Sie bei Patientenanfragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle nicht auf individuelle Krankheits- und Behandlungssituationen eingehen können. Therapieentscheidungen liegen in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Aussagen über die Leistungspflicht einer Krankenkasse kann nur die jeweilige Krankenkasse, deren Landes- oder Bundesverband treffen. Die Geschäftsstelle des G-BA kann und darf keine individuellen Beratungen leisten.
