Logo: Gemeinsamer Bundesausschuss

G-BA | Themenschwerpunkte

Was regelt der Gemeinsame Bundesausschuss?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, Richtlinien zu inhaltlichen Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) zu formulieren und diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Die Richtlinien richten sich nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, der jeweils nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin ermittelt wird.

Bevor der G-BA Richtlinien zu einem strukturierten Behandlungsprogramm beschließt, gibt er den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der Selbsthilfe, den für die sonstigen Leistungserbringer auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen, dem Bundesversicherungsamt und den jeweils einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse der Anhörung werden vom G-BA ausgewertet und berücksichtigt.

Fußzeile