G-BA | Themenschwerpunkte
Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befasst sich mit der sogenannte Sekundärprävention als Leistung der vertragsärztlichen Versorgung: Das sind möglichst gezielte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die durch eine frühe Behandlung effektiver bekämpft werden können. Dazu gehören Gesundheitsuntersuchungen insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit und Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Weiterer inhaltlicher Schwerpunkt sind die Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Schwangeren.
Die Früherkennungsmaßnahmen müssen bestimmten Anforderungen genügen, damit sie zulasten der GKV erbracht werden dürfen:
- Es muss sich um Krankheiten handeln, die wirksamer therapiert werden können, wenn sie frühzeitig erkannt werden.
- Das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten muss durch diagnostische Maßnahmen möglichst eindeutig erfassbar sein.
- Es müssen genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sein, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend diagnostizieren und behandeln zu können.
Für die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelten Früherkennungsuntersuchungen beim Arzt fällt keine Praxisgebühr an.
