G-BA | Themenschwerpunkte
Krebsfrüherkennung
Die ärztlichen Maßnahmen der Krebsfrüherkennung dienen dazu, mögliche Gefahren für die Gesundheit der Versicherten dadurch abzuwenden, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden können.
Gesetzlich Versicherte sind dazu verpflichtet, sich zeitnah nach Erreichen des jeweiligen Anspruchsalters über bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung des Zervixkarzinoms, Mammographie-Screening, Darmkrebsfrüherkennung) vom Arzt beraten zu lassen. Wer diese Beratung wahrgenommen hat, hat im Falle des Eintretens einer chronischen Erkrankung Anspruch auf die Halbierung der Zuzahlungsgrenze.
Informationen zur Beratungspflicht
Die wichtigsten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Überblick*:
| Bei Frauen | Anspruchsalter | Rhythmus | Erläuterungen |
|---|---|---|---|
| Gebärmutter-halskrebs | ab 20 Jahre | jährlich | Zervixkarzinom-Screening Weiterführende Informationen (41,4 kB) |
| Brustkrebs | ab 30 Jahre | jährlich | Tastuntersuchung |
| von 50 bis 69 Jahren | alle zwei Jahre | Mammographie-Screening Weiterführende Informationen (152,9 kB) | |
| Hautkrebs | ab 35 Jahre | alle zwei Jahre | |
| Darmkrebs | ab 50 Jahre | jährlich | Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl Weiterführende Informationen (74,2 kB) |
| ab 55 Jahre | alle zwei Jahre | Wahlrecht: Stuhluntersuchung oder max. zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) |
| Bei Männern | Anspruchsalter | Rhythmus | Erläuterungen |
|---|---|---|---|
| Hautkrebs | ab 35 Jahre | alle zwei Jahre | |
| Prostata und Genitale | ab 45 Jahre | jährlich | Tastuntersuchung |
| Darmkrebs | ab 50 Jahre | jährlich | Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl Weiterführende Informationen (74,2 kB) |
| ab 55 Jahre | alle zwei Jahre | Wahlrecht: Stuhluntersuchung oder max. zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) |
* Die Leistungsansprüche sind verkürzt dargestellt. Im Zweifel ist die Richtlinie des G-BA maßgeblich.
