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G-BA | Themenschwerpunkte

Krebsfrüherkennung

Die ärztlichen Maßnahmen der Krebsfrüherkennung dienen dazu, mögliche Gefahren für die Gesundheit der Versicherten dadurch abzuwenden, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden können.

Gesetzlich Versicherte sind dazu verpflichtet, sich zeitnah nach Erreichen des jeweiligen Anspruchsalters über bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung des Zervixkarzinoms, Mammographie-Screening, Darmkrebsfrüherkennung) vom Arzt beraten zu lassen. Wer diese Beratung wahrgenommen hat, hat im Falle des Eintretens einer chronischen Erkrankung Anspruch auf die Halbierung der Zuzahlungsgrenze.

Informationen zur Beratungspflicht

 

Die wichtigsten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Überblick*:

Bei FrauenAnspruchsalterRhythmusErläuterungen
Gebärmutter-halskrebsab 20 JahrejährlichZervixkarzinom-Screening
Weiterführende Informationen (41,4 kB)
Brustkrebsab 30 Jahrejährlich
Tastuntersuchung
von 50 bis 69 Jahrenalle zwei JahreMammographie-Screening
Weiterführende Informationen (152,9 kB)
Hautkrebsab 35 Jahrealle zwei Jahre 
Darmkrebsab 50 JahrejährlichUntersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl
Weiterführende Informationen (74,2 kB)
ab 55 Jahrealle zwei JahreWahlrecht: Stuhluntersuchung
oder max. zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien)
Bei MännernAnspruchsalterRhythmusErläuterungen
Hautkrebsab 35 Jahrealle zwei Jahre 
Prostata und Genitaleab 45 JahrejährlichTastuntersuchung
Darmkrebsab 50 Jahre
jährlichUntersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl
Weiterführende Informationen (74,2 kB)
ab 55 Jahrealle zwei JahreWahlrecht: Stuhluntersuchung
oder max. zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien)

* Die Leistungsansprüche sind verkürzt dargestellt. Im Zweifel ist die Richtlinie des G-BA maßgeblich.

 

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