Postanschrift:
Postfach 120606
D-10596 Berlin
Im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) hatte der G-BA den Auftrag erhalten, die Chronikerregelung zu präzisieren. Danach müssen chronisch kranke Versicherte vor der Erkrankung künftig regelmäßig Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen haben, damit ihre Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen halbiert wird.
Der G-BA entschied sich jedoch gegen eine Regelung zur verpflichtenden Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Stattdessen wurde beschlossen, dass sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen müssen.
Zu weitergehenden Regelungen sah sich der G-BA nicht in der Lage, da alle angebotenen Früherkennungsuntersuchungen auch Risiken beinhalten. Beispielsweise stehen dem unbestreitbaren Nutzen des Mammographie-Screenings die Risiken einer Strahlenbelastung oder falsch-positiver oder falsch-negativer Ergebnisse gegenüber. Und auch die Koloskopie zur Früherkennung von Darmkrebs kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Vor diesem Hintergrund dürfen Versicherte nicht zur Teilnahme an diesen Untersuchungen gezwungen werden. Jeder Einzelne muss hier zunächst für sich selbst einen eventuellen Nutzen gegen einen eventuellen Schaden abwägen.
Mit der verpflichtenden Beratung wird sichergestellt, dass Versicherte umfassend über Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen aufgeklärt werden und auf dieser Grundlage eine informierte und ausgewogene Entscheidung treffen können.