G-BA | Themenschwerpunkte
Gemeinsame Rahmenempfehlungen der Heilmittelerbringer und der Krankenkassen
Das Verhältnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den Heilmittelerbringern wird durch Rahmenempfehlungen geregelt, die der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Heilmittelerbringer gemeinsam beschließen (siehe § 125 SGB V).
In den Rahmenempfehlungen werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
- Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen
- Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
- Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung
- Vorgaben für Vergütungsstrukturen
Die Rahmenempfehlungen sind Grundlage der Vertragsverhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen auf Landesebene.
Die Heilmittel-Richtlinien des G-BA haben Vorrang gegenüber den gemeinsamen Rahmenempfehlungen.
Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Heilmittelerbringer
Rahmenemfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Heilmittelerbringer zur Podologischen Therapie
