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G-BA | Themenschwerpunkte

Gemeinsame Rahmenempfehlungen der Heilmittelerbringer und der Krankenkassen

Das Verhältnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den Heilmittelerbringern wird durch Rahmenempfehlungen geregelt, die der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Heilmittelerbringer gemeinsam beschließen (siehe § 125 SGB V).

In den Rahmenempfehlungen werden insbesondere folgende Punkte geregelt:

  1. Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit
  2. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen
  3. Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
  4. Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung
  5. Vorgaben für Vergütungsstrukturen

Die Rahmenempfehlungen sind Grundlage der Vertragsverhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen auf Landesebene.

Die Heilmittel-Richtlinien des G-BA haben Vorrang gegenüber den gemeinsamen Rahmenempfehlungen.

Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Heilmittelerbringer

Rahmenemfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Heilmittelerbringer zur Podologischen Therapie

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