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G-BA | Themenschwerpunkte

Die Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regeln die Versorgung kranker Menschen mit Heilmitteln nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Sie definieren die Verordnungsfähigkeit und -modalitäten von Heilmitteln ausschließlich in der vertragsärztlichen Versorgung, die von entsprechend qualifizierten und zugelassenen Heilmittelerbringern abgegeben werden können. Heilmittel, die in der ärztlichen Praxis abgegeben werden, sind im EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab für die Ärztlichen Leistungen) benannt.

Die Heilmittel-Richtlinien sind untergesetzliche Normen und damit für den Arzt und die Krankenkassen verbindlich. Sie haben zudem Vorrang gegenüber den gemeinsamen Rahmenempfehlungen der Heilmittelerbringer und des GKV-Spitzenverbandes (bis zum 30.06.2008 die Spitzenverbände der Krankenkassen).

Heilmittel-Richtlinien

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