G-BA | Themenschwerpunkte
Qualitätsbeurteilung und -prüfung
Der G-BA fasst Beschlüsse zur Qualitätsbeurteilung und macht Vorgaben zu Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfung.
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL) gemäß § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB V gibt den Rahmen für die Organisation und Durchführung von Stichprobenprüfungen und darauf basierenden Qualitätsbeurteilungen in der vertragsärztlichen Versorgung vor.
Derzeit bestehende themenspezifische Qualitätsbeurteilungsrichtlinien sind:
- Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
- Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie für die Kernspintomographie
- Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse
Berichte mit Daten, die im Rahmen einzelner o. g. Richtlinien zu erstellen sind, sind bei den jeweiligen Richtlinien zu finden.
