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G-BA | Themenschwerpunkte

Qualitätsbeurteilung und -prüfung

Der G-BA fasst Beschlüsse zur Qualitätsbeurteilung und macht Vorgaben zu Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfung.
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (QP-RL) gemäß § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB V gibt den Rahmen für die Organisation und Durchführung von Stichprobenprüfungen und darauf basierenden Qualitätsbeurteilungen in der vertragsärztlichen Versorgung vor.

Derzeit bestehende themenspezifische Qualitätsbeurteilungsrichtlinien sind:

Berichte mit Daten, die im Rahmen einzelner o. g. Richtlinien zu erstellen sind, sind bei den jeweiligen Richtlinien zu finden.

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