G-BA | Themenschwerpunkte
Strukur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen der Qualitätssicherung für Krankenhäuser, die für die Versorgung von GKV-Patienten zugelassenen sind, zu beschließen. In diesem Zusammenhang entwickelt der Ausschuss unter anderem Konzepte, in denen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Rahmen spezieller diagnostischer und therapeutischer Leistungen festgelegt werden. Diese müssen erfüllt sein, damit ein Krankenhaus die Leistungen weiterhin anbieten kann.
Ziel der Strukturqualitätskonzepte ist es, an zentralen Stellen qualitativ hochwertige strukturelle Voraussetzungen für die Versorgung z. B. von Früh- und Neugeborenen oder von Kindern mit Krebserkrankungen zu schaffen.
Seit 2004 hat der G-BA die Aufgabe zuerst nur für den stationären Sektor übernommen, daher beziehen sich die vorhandenen Richtlinien und Vereinbarungen auf diesen Sektor. Durch die Gesundheitsreform 2006 ist es dem G-BA zukünftig möglich, im vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Bereich ähnliche Richtlinien zu beschließen.
Zu folgenden Krankenhausleistungen wurden vom G-BA bereits Qualitätsanforderungen beschlossen:
- Qualitätssicherung Autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk
- Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma
- Richtlinie zur Kinderonkologie
- Qualitätssicherungsvereinbarung Positronenemissionstomographie beim NSCLC
- Qualitätssicherungsvereinbarung Protonentherapie beim Rektumkarzinom
- Qualitätssicherungsvereinbarung Versorgung von Früh- und Neugeborenen
- Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen
Strukturqualität beschreibt die Qualität der Leistungserstellung und umfasst die personellen Voraussetzungen, d. h. den Facharztstandard, die technische Ausstattung einer Institution, die räumlichen Gegebenheiten und die Ablauforganisation. Die Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen, Qualitätszirkeln und Weiterbildungsveranstaltungen sind weitere Indikationen für eine Strukturqualität.
Prozessqualität beschreibt sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen innerhalb eines Versorgungsablaufes, die unter Berücksichtigung der individuellen Krankheitsmerkmale eines Patienten ergriffen werden oder nicht. Bei der Prozessqualität stellt sich somit die Frage nach dem „Wie“ der Behandlung. Wie wird diagnostiziert/therapiert? Wie läuft der Behandlungsprozess ab? Prozessqualität bezieht sich direkt auf medizinische Fragen.
Ergebnisqualität bezieht sich auf das Behandlungsergebnis. Die Beurteilung von Ergebnisqualität hängt in hohem Maße davon ab, ob deren Zielsetzung erreicht wurde. Wichtig dabei ist die Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Behandlung und das erreichte Ergebnis.
