Inhalt

Datenvalidierungsverfahren

Die von den Krankenhäusern im Rahmen der stationären externen Qualitätssicherung an die Institution nach § 137a SGB V übermittelten Daten werden auf ihre Validität geprüft. Das Datenvalidierungsverfahren umfasst

  • eine statistische Basisprüfung (Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung) und
  • ein Stichprobenverfahren mit Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung mit der Dokumentation im Krankenhaus (Patientenakte) überprüft wird.

Das Datenvalidierungsverfahren wird in der Regel bei drei Leistungsbereichen pro Jahr durchgeführt.