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Die von den Krankenhäusern im Rahmen der stationären externen Qualitätssicherung an die Institution nach § 137a SGB V übermittelten Daten werden auf ihre Validität geprüft. Das Datenvalidierungsverfahren umfasst
Das Datenvalidierungsverfahren wird in der Regel bei drei Leistungsbereichen pro Jahr durchgeführt.