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G-BA | Themenschwerpunkte

Fortbildungspflichten der Fachärzte und -ärztinnen

Während die Regelung der fachärztlichen Fortbildung der niedergelassenen Vertragsärzte der KBV obliegt, sehen die gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern nach § 137 SGB V vor, dass die Fortbildungspflichten der Fachärzte im Krankenhaus durch den G-BA geregelt werden.

Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus

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