G-BA | Themenschwerpunkte
Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen, sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten.
Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein.
Der G-BA fasst Beschlüsse zu Inhalt, Umfang und Datenformat der Berichte.
- Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
- Servicedateien für Berichtersteller
- Nutzung der Qualitätsberichte im maschinenlesbaren und -verwertbaren Format
- Lesehilfe: Qualitätsberichte der Krankenhäuser lesen und verstehen
- Suchmaschine "Klinik-ProFi" für die vollständigen Qualitätsberichte
- Informationsflyer und Poster über den Qualitätsbericht
