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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung hat das Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung nicht ausschließlich getrennt in Klinik und Praxis, sondern über Sektorengrenzen hinweg zu erfassen und zu bewerten. Dadurch werden sogenannte Längsschnittbetrachtungen möglich. Behandlungsverläufe können im Ganzen beurteilt und über verschiedene daran beteiligte Leistungserbringer und größere Zeiträume hinweg analysiert werden.

Dieser Ansatz ist noch relativ neu. Qualitätssicherung in der Medizin wurde seit ihren Anfängen in Deutschland zunächst fast ausschließlich sektoral, also innerhalb der Sektoren „Klinik“ und „Praxis“ betrieben. Erst mit dem 2007 verabschiedeten Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) rückte der Gesetzgeber sektorenübergreifende Ansätze in den Mittelpunkt künftiger Qualitätsentwicklungen. Viele bestehende gesetzliche Regelungen des SGB V wurden  zusammengeführt, um die Anforderungen an die Qualitätssicherung in allen Sektoren so einheitlich wie möglich zu gestalten.

Die Rolle des G-BA

Der G-BA wurde mit dem GKV-WSG beauftragt, in einer entsprechenden Richtlinie eine Qualitätssicherung zu etablieren, die sowohl die ambulante als auch die stationäre Behandlung übergreifend erfasst (§ 92 Abs. 1 Nr. 13 i.V. mit § 137a Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Hierzu gehören Verfahren, die ein Thema betreffen,

  • bei dem mindestens zwei Sektoren an dem Behandlungsergebnis maßgeblichen Anteil haben (sektorenüberschreitende Verfahren),
  • bei dem die Erbringung der gleichen medizinischen Leistungen in unterschiedlichen Sektoren erfolgt (sektorengleiche Verfahren),
  • bei dem die Ergebnisqualität einer in einem Sektor erbrachten Leistung durch die Messung in einem anderen Sektor überprüft wird (sektorenüberschreitendes Follow-up-Verfahren).

Bei der Durchführung dieser Aufgabe wird der G-BA vom Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA-Institut) in Göttingen unterstützt.

Die neue Richtlinie über einrichtungs- und sektorenübergreifende Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Qesü-RL)

In einem ersten Schritt erarbeitete der G-BA die neue „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ (Qesü-RL). Sie trat am 2. Dezember 2010 in Kraft.

Der erste Teil dieser Richtlinie legt allgemeine Rahmenbestimmungen fest. Hierzu gehören die institutionellen Strukturen, in denen die sektorenübergreifende Qualitätssicherung durchgeführt wird, die Datenflüsse und das Vorgehen zur Auswertung sowie Nutzung der Qualitätssicherungsdaten. Der in der Richtlinie festgelegte Ablauf sieht vor, dass die erhobenen Daten zunächst zentral beim AQUA-Institut zusammengeführt und verarbeitet werden. Dieser Datenpool ermöglicht ein Gesamtbild der bundesweiten Qualitätsentwicklung zu den erfassten medizinischen Behandlungen. Die Bewertung der Auffälligkeiten und der Maßnahmen der Qualitätssicherung soll jedoch dezentral erfolgen. Für die Schaffung der erforderlichen Strukturen enthält die Richtlinie deshalb nur Rahmenvorgaben und überlässt die nähere Ausgestaltung der Landesebene. Auf diese Weise kann dort auf bereits vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden.

Da in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Datensätze derselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten, -sektoren und -zeiten zusammengeführt werden, bestehen besondere Anforderungen an den Datenschutz (§ 299 SGB V). Es muss ein sogenanntes Pseudonymisierungsverfahren etabliert werden, das über eine unabhängige Vertrauensstelle die Daten, die eine Identifizierung der Patienten ermöglichen, unkenntlich macht und damit eine Rückverfolgung zum jeweiligen Patienten ausschließt. Mit diesem Ziel hat der G-BA eine Vertrauensstelle errichtet, die im Januar 2012 ihre Arbeit aufnahm. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurde im September 2011 die Firma SCHÜTZE Consulting Informationssysteme GmbH (SCI) mit dieser Aufgabe betraut.

Während der erste Teil der Richtlinie die Rahmenbestimmungen zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung darlegt, folgen im zweiten Teil die sogenannten themenspezifischen Bestimmungen, in denen die konkreten Vorgaben zu den jeweiligen Verfahren festgelegt werden.

Erste beauftragte Verfahren

Zu folgenden Themen wurde vom G-BA die Entwicklung der ersten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren beauftragt:

  • Kataraktoperationen (Augenoperation bei grauem Star) 
  • Konisation (gynäkologischer Eingriff)  
  • Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
  • Kolorektales Karzinom
  • Arthroskopisch gestütztes diagnostisches und therapeutisches Verfahren am Kniegelenk (Arthroskopie am Kniegelenk)
  • Hüftendoprothesenversorgung
  • Knieendoprothesenversorgung
  • Nosokomiale Infektionen

Für alle Themen hat der G-BA das AQUA-Institut mit der Entwicklung geeigneter Qualitätsindikatoren und Instrumente eines sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens beauftragt. Bearbeitungsstand und Abschlussbericht des jeweiligen Auftrags sind einsehbar unter:
http://www.sqg.de/entwicklung/neue-verfahren/index.html.

Wurde ein Abschlussbericht durch den G-BA abgenommen, wird das AQUA-Institut in der Regel mit der technischen Umsetzung und der Machbarkeitsprüfung beauftragt. Anschließend ist ein Probebetrieb in verschiedenen Testregionen vorgesehen. Die ersten Verfahren (Kataraktoperationen, Konisation) befinden sich in diesem Stadium und werden voraussichtlich 2014 in den Regelbetrieb gehen können.