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Vertrauensstelle nach § 299 SGB V

In der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung werden Datensätze derselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten, -sektoren und -zeiten zusammengeführt. Da hierbei besondere Anforderungen an den Datenschutz (§ 299 SGB V) gestellt werden, muss ein sogenanntes Pseudonymisierungsverfahren durchgeführt werden. Über eine unabhängige Vertrauensstelle werden die Daten, die eine Identifizierung der Patienten ermöglichen, unkenntlich gemacht und damit eine Rückverfolgung zum jeweiligen Patienten ausgeschlossen. Mit diesem Ziel hat der G-BA eine Vertrauensstelle errichtet, die im Januar 2012 ihre Arbeit aufnahm. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurde die Firma SCHÜTZE Consulting Informationssysteme GmbH (SCI) mit dieser Aufgabe betraut.

http://www.vertrauensstelle-gba.de/