Inhalt
Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) damit beauftragt, die Voraussetzungen und Inhalte der Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) zu regeln.
Er erarbeitete daraufhin eine Richtlinie, in der unter anderem folgende Punkte enthalten sind:
- die Anforderungen an die Erkrankungen sowie an den besonderen Versorgungsbedarf der Versicherten
- Inhalt und Umfang der Leistungen
- das Verhältnis zur ambulanten Versorgung sowie die Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den bestehenden ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen
- Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit zwischen der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt und Leistungserbringern