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Sogenannte Reiseschutzimpfungen sind grundsätzlich von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgenommen, es sei denn, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit nach Deutschland vorzubeugen (dies betrifft z.B. eine Polio-Impfung gegen Kinderlähmung).
Dennoch sollte man sich insbesondere bei einer geplanten Fernreise immer rechtzeitig vorher (z.B. in der Apotheke oder beim Tropeninstitut) erkundigen, ob eine Impfung sinnvoll oder sogar Voraussetzung für die Einreise in das betreffende Land ist.