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G-BA passt seinen ersten Beschluss zu COVID-19-Impfungen an aktuelle STIKO-Empfehlungen an

Berlin, 6. Januar 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seinen Beschluss vom 1. Dezember 2022 zur Umsetzung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) zur Impfung gegen COVID-19 angepasst – auch wenn dies vorerst keine Relevanz für den Anspruch der Bevölkerung auf die Schutzimpfung hat, da die derzeit maßgebliche Coronavirus-Impfverordnung diesbezüglich bis zum 7. April 2023 verlängert wurde. Mit der Änderung des Beschlusses wird nun die Mitte November 2022 veröffentlichte 23. Aktualisierung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Kindern im Alter von 6 Monaten bis zu 4 Jahren mit Vorerkrankungen umgesetzt. Berücksichtigt hat der G-BA auch die angepassten STIKO-Empfehlungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren.

Verlängerte Coronavirus-Impfverordnung des BMG – ab dem 8. April 2023 greift die Regelversorgung

Das Bundeskabinett hatte am 21. Dezember 2022 die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gebilligt. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 30. Dezember 2022. Damit ist die Verordnung bis zum 7. April 2023 weiterhin die Basis, um die COVID-19-Impfungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Erst mit ihrem Außerkrafttreten greifen die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA für die Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ärzteschaft und Krankenkassen haben bis zum Auslaufen der Rechtsverordnung Zeit, um entsprechend der Beschlüsse des G-BA zur Schutzimpfungs-Richtlinie die weitere Versorgung der Praxen mit Impfstoffen gegen COVID-19 über Verträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu organisieren. Bereits im Dezember 2022 hatte der G-BA den Übergang von der Rechtsverordnung zur Regelversorgung vorbereitet und erstmals in einem Beschluss die Empfehlungen der STIKO in seine Richtlinie überführt.

Der aktuelle Beschluss zur Änderung des Beschlusses vom 1. Dezember 2022 wird durch das BMG geprüft und tritt vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger an dem Tag in Kraft, an dem die Coronavirus-Impfverordnung außer Kraft tritt, also am 8. April 2023.


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Weiterführende Informationen

Die aktuellen Anpassungen der Schutzimpfungs-Richtlinie gehen auf die Empfehlungen der STIKO im Epidemiologischen Bulletin Nummer 46 zurück.

Weitere Informationen auf der G-BA-Website: Schutzimpfungen